Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Bildungsmaßnahmen von Your Future in Germany

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Online- Unterricht) von:
Your Future in Germany
Inhaberin: Zeinab Reslan
Posenerstr. 5
45145 Essen
– nachfolgend „Bildungsträger“ oder „Anbieter“ –
gegenüber den Teilnehmenden – nachfolgend „Teilnehmende“.
Diese AGB gelten ergänzend zum jeweiligen Teilnehmervertrag. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Teilnehmervertrags vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Bildungsträger bietet Online-Weiterbildungsmaßnahmen an, insbesondere im Bereich der berufsbezogenen Sprachförderung und Anerkennungslehrgänge für Pflegekräfte.
(2) Die Maßnahmen können als AZAV-zugelassene Kurse über Bildungsgutscheine (Agentur für Arbeit/Jobcenter) gefördert oder von Selbstzahlern gebucht werden.
(3) Inhalt, Ziel, Dauer und Ablauf ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung, KURSNET sowie dem Teilnehmervertrag.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Bei geförderten Maßnahmen kommt der Vertrag zustande, wenn ein gültiger Bildungsgutschein vorliegt, die Kostenzusage des Kostenträgers erteilt wurde und der Bildungsträger die Teilnahme bestätigt.
(2) Bei Selbstzahlern kommt der Vertrag durch Unterzeichnung des Teilnehmervertrags und die Anmeldebestätigung des Bildungsträgers zustande.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 4 Kosten und Finanzierung
(1) Geförderte Teilnehmende: Bei vollständiger Förderung entstehen den Teilnehmenden keine Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger.
(2) Selbstzahler: Die Kursgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste bzw. dem Teilnehmervertrag. Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 5 Teilnahmeform und Technik
(1) Die Maßnahmen finden online in einer virtuellen Lernumgebung statt.
(2) Teilnehmende sind für eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät (PC/Laptop) sowie grundlegende digitale Kenntnisse selbst verantwortlich.
(3) Eine Haftung für technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Bildungsträgers (z. B. lokaler Internetausfall des Teilnehmenden) ist ausgeschlossen.
§ 6 Pflichten des Bildungsträgers und Haftung und Versicherungsschutz
(1) Der Bildungsträger verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung der Maßnahme gemäß Lehrplan. Eine Garantie für das Bestehen externer Prüfungen (z. B. Kenntnisprüfung) wird nicht übernommen.
(2) Haftungsausschluss: Der Bildungsträger haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Bildungsträgers (z. B. Internetverbindung oder Hardware der Teilnehmenden) sowie für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Kein Versicherungsschutz: Da die Maßnahmen als Online-Unterricht stattfinden, besteht über den Bildungsträger kein Versicherungsschutz für Unfälle im häuslichen Umfeld oder auf Wegen der Teilnehmenden.
(4) Bei geförderten Maßnahmen liegt die Zuständigkeit für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in der Regel beim jeweiligen Kostenträger. Selbstzahler sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
§ 7 Pflichten der Teilnehmenden und Evaluation
(1) Die Teilnehmenden verpflichten sich zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme sowie zur Einhaltung der Lern- und Mitwirkungspflichten.
(2) Qualitätssicherung: Teilnehmende verpflichten sich zur Mitwirkung an regelmäßigen Evaluationen (Fragebögen) zur Qualitätssicherung und Lernstandserhebung.
(3) Störungen des Unterrichts und die Weitergabe von Zugangsdaten sind untersagt.
§ 8 Fehlzeiten und Ausschluss
(1) Fehlzeiten sind unverzüglich zu melden. Bei geförderten Maßnahmen erfolgt eine Meldung an den Kostenträger ab dem ersten Fehltag.
(2) Schwere oder wiederholte Störungen des Unterrichts können zum Ausschluss führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Rücktritt und Kündigung
(1) Ein kostenloser Rücktritt ist möglich, wenn eine erwartete Kostenzusage (Bildungsgutschein) nicht erfolgt oder eine Arbeitsaufnahme nachgewiesen wird.
(2) Für Selbstzahler gelten die im Teilnehmervertrag vereinbarten Rücktritts- und Kündigungsfristen.
(3) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
§ 10 Urheberrecht
Alle bereitgestellten Lernmittel und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet. Teilnehmende willigen ein, dass bei geförderten Maßnahmen notwendige Daten (z. B. Fehlzeiten, Abbruch) an den zuständigen Kostenträger übermittelt werden dürfen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Essen.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
